Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung des Schulportals Ranzen durch Schulen und Schulträger. Entwurf – vor der Verwendung anwaltlich prüfen lassen.
1. Vertragspartner und Geltung
Anbieter ist die Zeitreise-Manufaktur, Inh. Benjamin Kant, Hannoversche Straße 3, 39110 Magdeburg („Anbieter“). Kunde ist die Schule, der Hort oder deren Träger („Kunde“). Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Bereitstellung von Ranzen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen schriftlich zustimmt.
2. Leistung
Der Anbieter stellt Ranzen als Software über das Internet bereit (Software as a Service), einschließlich der vereinbarten Module, der Speicherung der Daten auf Servern in Deutschland, täglicher Sicherung, Wartung und Support. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf ranzen.app zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Anbieter darf Funktionen weiterentwickeln, solange der vereinbarte Zweck erhalten bleibt.
3. Verfügbarkeit und Wartung
Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums. Ausgenommen sind angekündigte Wartungen, die an Schultagen nicht zwischen 7 und 14 Uhr stattfinden und mindestens drei Tage vorher in der App angekündigt werden, sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
4. Support
Support erhalten Schulleitung, Sekretariat, Lehrkräfte und Hort über die App unter „Mehr › Hilfe“, per E-Mail an support@ranzen.app oder telefonisch. Der Anbieter antwortet an Schultagen innerhalb von vier Stunden; Störungen, die die Nutzung verhindern, werden unverzüglich bearbeitet. Eltern und Schüler wenden sich an ihre Schule.
5. Preise und Zahlung
Es gilt der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis pro Schule, unabhängig von der Zahl der Nutzer; alle Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nach der aktuellen Preisliste kostet Ranzen für Grund- und Förderschulen 99 €, für weiterführende und berufsbildende Schulen 149 € und für Horte ohne angeschlossene Ranzen-Schule 49 € (bis 100 Kinder) bzw. 79 € (ab 101 Kindern) im Monat. Bei jährlicher Zahlung im Voraus gilt der Jahrespreis von 990 €, 1.490 € bzw. 490 € und 790 €. Maßgeblich für die Preisstufe eines Horts ist die Zahl der betreuten Kinder zu Beginn des Vertragsjahres; auf Wunsch wird monatlich zum Monatspreis abgerechnet. Die ersten drei Monate sind kostenfrei. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zahlbar. Zusatzmodule, Karten und Lesegeräte werden gesondert nach Preisliste berechnet. Preisänderungen werden drei Monate vor Beginn eines neuen Vertragsjahres angekündigt; der Kunde kann in diesem Fall zum Ende des laufenden Vertragsjahres kündigen.
6. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft bis zum Ende des Schuljahres, in dem er geschlossen wurde, und verlängert sich jeweils um ein Schuljahr, wenn er nicht drei Monate vor Schuljahresende in Textform gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
7. Pflichten des Kunden
Der Kunde sorgt dafür, dass nur berechtigte Personen Zugänge erhalten, dass die Zugangsdaten vertraulich behandelt werden und dass die Eltern nach den gesetzlichen Vorgaben informiert werden. Er stellt die für den Betrieb nötigen Daten (Schülerlisten, Stundenpläne) in einem der unterstützten Formate bereit. Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
8. Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden auf Grundlage eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil dieses Vertrags ist. Die Daten werden in Deutschland verarbeitet, je Schule getrennt gespeichert und nach den vereinbarten Fristen gelöscht. Unterauftragsverarbeiter sind in der Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag genannt.
9. Datenherausgabe und Vertragsende
Bei Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden alle Daten in offenen, maschinenlesbaren Formaten zur Verfügung und löscht sie 30 Tage danach unwiderruflich; die Löschung wird schriftlich bestätigt.
10. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die Vergütung eines Vertragsjahres. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Magdeburg, soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: September 2026